Die Gesundheit und Sicherheit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist Ihr Kapital

Bei Fragen und Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten und unterstützen wir Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Unser Ziel ist die Gewährleistung gesunder und sicherer Arbeitsplätze und damit die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Störungen im Arbeitsablauf und unnötigen Gefährdungen von Personen und Sachschäden.

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten wird in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) geregelt.

Die Arbeitsstättenverordnung setzt die EG-Richtlinien über:

  • Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Arbeitsstättenrichtlinie - 89/654/EWG),
  • Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Sicherheitskennzeichnungsrichtlinie - RL 92/58/EWG) und
  • die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (Baustellenrichtlinie - 92/57/EWG) - die Teile A und B des Anhanges IV

in deutsches Arbeitsschutzrecht um.

Die Arbeitsstättenverordnung richtet sich an Arbeitgeber und enthält Festlegungen für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind bzw. zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.Zur Arbeitsstätte gehören z.B. die Verkehrs- und Fluchtwege, Lager- und Nebenräume, aber auch die Sanitär-, Pausen-/Bereitschaftsräume und Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte. Ausgenommen von der Verordnung sind Arbeitsstätten, die dem Bundesberggesetz unterliegen sowie bestimmte Bereiche wie das Reisegewerbe und der Marktverkehr, Transportmittel im öffentlichen Verkehr sowie Flächen außerhalb bebauter Bereiche von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.

Statistiken belegen einen hohen Anteil an Unfällen, die bei der Nutzung von Arbeitsstätten auftreten. So werden Fußböden, Verkehrswege und Treppen als Unfallschwerpunkte an erster Stelle genannt. Zur Vermeidung von Unfällen gibt die Verordnung geeignete Maßnahmen bzw. Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor.

Die Arbeitsstättenverordnung dient der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dies spiegelt sich z.B. in den Forderungen nach geeigneten sozialen Einrichtungen, wie Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Unterkünften, wieder. Daneben werden baulichen Voraussetzungen (z. B. Verkehrswege, Türen) und Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren (z. B. Fluchtwege, Schutz vor Entstehungsbränden) und Anforderungen an die Arbeitsbedingungen (z. B. Raumtemperatur, Beleuchtung, Flächen) gestellt.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person, die zusammen mit einem Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) Unternehmen oder Behörden ab einem Mitarbeiter bei Aufgaben unterstützt, die sich aus der Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG ergeben. Die Abkürzung in Deutschland lautet Sifa. Verwendet werden wegen der begrifflichen überschneidung mit den Sicherheitsfachkräften des Bewachungsgewerbes (ยง34a Gewerbeordnung) vermehrt die Abkürzungen FASi und gelegentlich FAS.

Zentrale Aufgabe der FASi ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit - genauer: "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und der menschengerechten (ergonomischen) Arbeitsgestaltung" zu beraten und zu unterstützen.