Verkehrsmedizin (FeV) Sehteststelle - Berlin - Brandenburg

Verkehrsmedizinische Untersuchungen (FeV)
in Berlin, Brandenburg und Hamburg

Für die Erteilung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche Untersuchungen und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich:

  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Eignungsuntersuchung gemäß dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G25 für Fahr-, Steuer - und Überwachungstätigkeiten bzw.nach §7 DGUV Vorschrift 68.
FeV §7 DGUV Vorschrift 68 bzw. G25
Inhaber und Bewerber um die Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E + FzF*: Bei Fahrern und Mitgängern von Flurförderzeugen gilt:
Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung sowie ausreichendes Sehvermögen Feststellung der körperlichen Eignung (Seh- und Hörtest sowie Perimetrie)

Untersuchungsintervall:

Erwerb ab 1999: alle 5 Jahre

Erwerb bis 1999: ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle 5 Jahre

Erstuntersuchung:

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Nachuntersuchung: vor Ablauf von 36 Monaten

* FzF = Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Preisliste

Führerschein Erforderliche Untersuchungen Preise in Euro inkl. MwSt.
Einzeln Summe
PKW, Motorrad Neuerteilung für die Klassen:
A, A1, B, BE, M, L, T
Sehtest 48,00  

LKW
Taxi (bis zum 60. Lebensjahr)
Bus (bis zum 50. Lebensjahr)
Neuerteilung und Verlängerung für die Klassen:

C, C1, CE, C1E, und

Verlängerung für die Klassen

Fahrgastbeförderung

P (Taxi), D, D1, DE, D1E

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
(gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV)

67,00 145,00

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens

(Anlage 6, FeV)

78,00

Taxi (ab dem 60. Lebensjahr)
Bus (ab dem 50. Lebensjahr)
Erstuntersuchung Taxi und Bus

Neuerteilung für die Klassen: Fahrgastbeförderung

P (Taxi), D, D1, DE, D1E

Verlängerung für die Klassen

Fahrgastbeförderung

P (Taxi), D, D1, DE, D1E

(Bus) ab dem 50. Lebensjahr

(Taxi) ab dem 60. Lebensjahr

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
(gemäß Anlage 5 Nr. 1 FeV)

67,00 220,00

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens

(Anlage 6, FeV)

78,00

Gutachten über "besondere Anforderungen" lt.

(Anl. 5 Nr. 2 FeV)
Untersucht werden: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Wiederholung: 42,00

75,00

Die Untersuchungen nach FeV und §7 DGUV Vorschrift 68 gehören nach §3 ASiG nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Es handelt sich um eine Zusatzleistung. Die Bezahlung erfolgt vor der Untersuchung in bar.

Am 30. Juni 2012 sind Änderungen der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft getreten.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6_109.html

Berufskraftfahrer unterliegen besonderen Eignungskriterien. Bei bestimmten Krankheiten oder als Bus-, Taxi- oder Lkw-Fahrer ist es auch bei Privatpersonen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich, die Eignung zu prüfen.

Wir bieten verkehrsmedizinische Untersuchungen an. Durch die Nutzung modernster PC-gestützter Diagnostik ersparen Sie sich verschiedene Arztbesuche. Alle Untersuchungen (FeV + §7 DGUV Vorschrift 68) können innerhalb eines Termins in unserer Praxis durchgeführt werden. Alle Untersuchungen werden von nur einem Arzt bzw. einer Assistenzkraft vorgenommen. Es entstehen keine Ausfallzeiten durch Doppeluntersuchungen, das bedeutet: Sie sparen Arbeitszeit, Fahrt- und Personalkosten!

Zusätzlich bei Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und FzF bzw. Überschreiten der Altersgrenze von 50 Jahren (D-Klasse) bzw. 60 Jahren eine Psychometrische Untersuchung Pflicht.

Die Psychometrische Untersuchung besteht aus folgenden Teilen:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Die zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten Verfahren müssen nach dem Stand der Wissenschaft standardisiert und unter Aspekten der Verkehrssicherheit validiert sein.

Der Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 oder eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu führen.

Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin folgendes mit:
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Antragsunterlagen der Verkehrsbehörde
  • evtl. vorhandene Brillen oder Kontaktlinsen
  • evtl. vorhandene Hörgeräte
  • ggf. ärztliche Befundberichte bei chronischen Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben könnten (Diabetes, Asthma, Bluthochdruck, Herzerkrankungen usw.)